Zwei Personen geben sich die Hand über einem Schreibtisch mit Unterlagen, Notizbuch, Stift und Taschenrechner.

Zeitarbeits­vertrag

Für Arbeitnehmer kann ein Zeitarbeitsvertrag eine gute Gelegenheit sein, verschiedene Branchen und Arbeitsumfelder kennenzulernen, während Arbeitgeber gezielt temporäre Arbeitskräfte einsetzen können, um kurzfristigen Bedarf zu decken. Der Artikel erklärt die Unterschiede zum klassischen Arbeitsvertrag, die wichtigsten Rechte und Pflichten von Zeitarbeitern sowie besondere Regelungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zeitarbeitsvertrag unterscheidet sich vom klassischen Arbeitsvertrag durch ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und Einsatzunternehmen.
  • Kündigungen erfolgen nach vertraglichen Fristen, nur Zeitarbeitsfirma und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis beenden, nicht das Einsatzunternehmen.
  • Vorteile sind flexible Einsätze, schneller Berufseinstieg und die Möglichkeit einer Übernahme, Nachteile umfassen wechselnde Arbeitsorte.
  • Ein Zeitarbeitsvertrag ist meist befristet auf maximal 18 Monate und umfasst Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Einsatzort und Kündigung.
  • Die Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf soziale Absicherung und auf Equal Pay nach neun Monaten durch das Zeitarbeitsunternehmen.
  • Das Einsatzunternehmen trägt die Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz, während die Zeitarbeitsfirma den Arbeitsvertrag verwaltet und Lohn zahlt.

Was ist ein Zeitarbeitsvertrag?

Ein Zeitarbeitsvertrag, auch Leigarbeitsvertrag oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannt, ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrags, der bei der Zeitarbeit (Leiharbeit) gilt. Er regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma nach deutschem Recht.

Wichtig: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeitarbeitsverträge sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das grundlegende Rechte wie Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungsschutz im Arbeitsverhältnis sichert.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeitsvertrag und klassischer Arbeitsvertrag?

Laufzeit & Befristung

Zeitarbeitsverträge sind in der Regel befristet und gelten daher nur für eine bestimmte Dauer. Der Zeitraum hängt dabei von der Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und den Arbeitnehmenden ab. Für gewöhnlich dauert ein Zeitarbeitsvertrag meist mehrere Monate, maximal jedoch 18 Monate. Nach Ablauf der endgültigen Frist muss der Arbeitnehmer entweder in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden oder es erfolgt eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten, bevor ein neuer Einsatz beim gleichen Kundenunternehmen beginnen kann. Alternativ ist auch eine Übernahme durch den Entleiher möglich. Diese hängt jedoch vom Bedarf des Unternehmens und der Leistung des Arbeitnehmers ab. Darüber hinaus enthält ein Zeitarbeitsvertrag auch Angaben zur Dauer der Probezeit.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den vereinbarten Betriebszeiten des Entleihers. In vielen Fällen arbeiten Zeitarbeiter genauso wie fest angestellte Kollegen (regulär z. B. 35 oder 40 Stunden), oft aber auch in Schichtarbeit oder auf Basis von flexiblen Teilzeitmodellen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten im Arbeitsvertrag zur Zeitarbeit auch Regelungen zu Überstunden und Nacht-, Sonn- sowie Feiertagsdiensten vermerkt sein.

Vergütung & Zusatzleistungen

Der Vertrag beinhaltet auch alle wichtigen Regelungen zum Lohn. Die Vergütung orientiert sich in der Regel an den Tarifverträgen oder der jeweiligen Branche, in der Arbeitnehmer eingesetzt werden und ist oft vergleichbar mit denen von fest angestellten Mitarbeitern. Häufig zahlen Zeitarbeitsfirmen auch Schichtzulagen oder Zuschläge für Mehrarbeit. Zudem haben Zeitarbeiter Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld (soweit im Arbeitsvertrag geregelt). Für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist die Zeitarbeitsfirma zuständig.

Einsatzort & Aufgaben

Der Arbeitsvertrag muss außerdem Angaben zum Einsatzort der Leiharbeiter enthalten. Je nach aktuellem Personalbedarf werden Zeitarbeiter in mehreren verschiedenen Standorten oder Abteilungen eingesetzt – daher variieren auch die Aufgaben. Diese müssen im Arbeitsvertrag klar und detailliert beschrieben werden.

Kündigung

Kündigungsberechtigt sind nur Zeitarbeitnehmer sowie die Zeitarbeitsfirma. Das Einsatzunternehmen, bei dem die Zeitarbeiter tätig werden, kann das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Allerdings kann der Entleiher dem Verleiher mitteilen, dass die Zeitarbeiter nicht mehr benötigt werden. Der Verleiher kann dann die Befristung des Zeitarbeitsverhältnisses anpassen oder Arbeitnehmer anderweitig einsetzen. Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag geregelt und orientiert sich an den gesetzlichen Mindestfristen bzw. den vereinbarten Bedingungen. Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmer den gleichen Kündigungsschutz wie andere Angestellte, müssen aber auf die speziellen Fristen, Nachweispflichten und das Dreiecksverhältnis achten.

Welche speziellen Regelungen gelten beim Zeitarbeitsvertrag?

Zeitarbeitsverträge unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften, die sowohl den Schutz der Leiharbeitnehmer als auch die Rechtssicherheit für Arbeitgeber gewährleisten sollen.

  • Überlassungserlaubnis:
    • Das Zeitarbeitsunternehmen muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sein. Ein entsprechender Hinweis sollte im Vertrag zur Leiharbeit enthalten sein.

  • Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay):
    • Nach spätestens neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Betrieb haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter (Tarifverträge können teilweise davon abweichen). Bereits nach dem vierten Monat steigen die Ansprüche schrittweise an (Equal Treatment).

  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit:
    • Das Einsatzunternehmen ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Leiharbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehören Unterweisungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Zeitarbeitsfirma muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz geeignet ist und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Wie können Zeitarbeiter ihren Zeitarbeitsvertrag kündigen?

Die Kündigung des Zeitarbeitsvertrags erfolgt grundsätzlich nach den im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarten Fristen.

Für Arbeitnehmer bedeutet das:

  • Schriftliche Kündigung einreichen

  • Kündigungsfrist beachten

  • Vertragliche Besonderheiten prüfen

 

Während einer vereinbarten Probezeit gelten oft verkürzte Kündigungsfristen.

Eine Eigenkündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma, nicht lediglich den Einsatz bei einem bestimmten Kundenunternehmen.

Checkliste Zeitarbeitsvertrag:
Worauf sollte man achten?

Bevor Arbeitnehmer einen Zeitarbeitsvertrag unterschreiben, sollten folgende Punkte sorgfältig geprüft werden:

  • Überlassungserlaubnis:
    • Liegt eine gültige Erlaubnis des Zeitarbeitsunternehmens vor?

  • Vertragsparteien & Einsatzorte:
    • Sind alle Parteien und mögliche Einsatzorte klar benannt?

  • Tätigkeitsbeschreibung:
    • Sind Aufgaben und Verantwortungsbereiche eindeutig geregelt?

  • Vergütung & Zuschläge:
    • Sind Lohn, Zuschläge und Sonderzahlungen transparent geregelt?

  • Urlaubsanspruch & Sozialleistungen:
    • Wie sind Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialleistungen geregelt?

  • Kündigungsfristen & Probezeit:
    • Sind diese klar und nachvollziehbar festgelegt?

  • Equal Pay:
    • Ist der Anspruch auf Gleichbehandlung nach neun Monaten Einsatz im Vertrag erwähnt?

  • Tarifbindung:
    • Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?

Tipp: Arbeitnehmer sollten sich den Vertrag zur Zeitarbeit vorab aushändigen lassen und sich ausreichend Zeit für die Prüfung nehmen. Im Zweifel hilft eine Beratung durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Zeitarbeitsvertrag Vorlage

Ein Zeitarbeitsvertrag enthält üblicherweise folgende Bestandteile:

Vertragsparteien

  • Zeitarbeitsfirma

  • Arbeitnehmer

Tätigkeitsbeschreibung

  • Berufsbezeichnung

  • Aufgabenbereich

Vergütung

  • Stundenlohn oder Monatsgehalt

  • Zuschläge

  • Sonderzahlungen

Arbeitszeit

  • Wochenarbeitszeit

  • Schichtarbeit

  • Überstundenregelung

Urlaub

  • Urlaubsanspruch

  • Beantragungsverfahren

Kündigungsfristen

  • Ordentliche Kündigung

  • Probezeitregelungen

Tarifvertragliche Regelungen

  • Anwendbare Tarifverträge

  • Equal-Pay-Regelungen

  • Branchenzuschläge

Welche Rechte haben Zeitarbeiter?

Auch im Falle der Arbeitnehmerüberlassung haben Arbeitnehmer zahlreiche Rechte, die gesetzlich geschützt sind:

  • Anspruch auf Lohnzahlung und den gesetzlichen Mindestlohn

  • Urlaub nach den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Arbeitsschutz

  • Sozialversicherungsschutz

  • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen im Einsatzbetrieb, beispielsweise Kantinen oder Beförderungsdiensten

  • Equal-Treatment- und Equal-Pay-Grundsätze

 

Zudem dürfen Zeitarbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Stammmitarbeiter, sofern keine zulässigen tariflichen Abweichungen bestehen.

Welche Pflichten haben Zeitarbeiter?

Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich dieselben Pflichten wie andere Arbeitnehmer.

  • Weisungsgebundenheit:
    • Während des Einsatzes im Betrieb müssen Zeitarbeitnehmer den Anweisungen des Einsatzunternehmens folgen.
  • Meldepflichten:
    • Änderungen wie Krankheit oder Urlaub sind sowohl der Zeitarbeitsfirma als auch dem Einsatzbetrieb unverzüglich mitzuteilen.

  • Verschwiegenheit:
    • Zeitarbeitnehmer sind zur Geheimhaltung betrieblicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.
  • Arbeitverhalten:
    • Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringen sowie Arbeitszeiten einhalten
  • Schutzmaßnahmen:
    • Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften beachten

Während des Einsatzes unterliegen Zeitarbeitnehmer den betrieblichen Anweisungen des Kundenunternehmens, ihr Arbeitsvertrag besteht jedoch weiterhin mit der Zeitarbeitsfirma.

Was sind die Vorteile von Zeitarbeit?

  • Einsatz in verschiedenen Unternehmen & Branchen

  • Chance auf Übernahme nach erfolgreicher Mitarbeit

  • Feste Entlohnung & Anspruch auf Sozialleistungen

  • Keine langfristigen Verpflichtungen

  • Schneller (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben

  • Überbrückung von Personalengpässen & saisonalen Schnwankungen

  • Schneller Zugang zu qualifiziertem Personal

Was sind die Nachteile von Zeitarbeit?

  • Zeitarbeit ist in der Regel befristet

  • Geringere Jobsicherheit

  • Weniger Zusatzleistungen

  • Unregelmäßigere Arbeitszeiten

  • Häufiger Wechsel von Unternehmen & Arbeitsorten

  • Höherer Einarbeitungsaufwand für Unternehmen

  • Geringere Mitarbeiterbindung

Du hast Fragen zum Zeitarbeitsvertrag oder möchtest dich individuell beraten lassen? Die Experten von TIMEPARTNER unterstützen gern und stehen bei allen Fragen und Anliegen rund um Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung und Karrierechancen persönlich zur Seite.

 

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FAQ zum Zeitarbeitsvertrag

Was regelt das AÜG in der Zeitarbeit?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet die rechtliche Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Erlaubnispflicht für Zeitarbeitsunternehmen

  • Schutz der Zeitarbeitnehmer

  • Equal-Pay-Regelungen

  • Höchstüberlassungsdauer

  • Informations- und Nachweispflichten

 

Seit der Reform des AÜG gilt grundsätzlich ein Anspruch auf Equal Pay nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Entleiher. Zudem beträgt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer grundsätzlich 18 Monate, sofern keine tariflichen Sonderregelungen greifen.

Worin unterscheidet sich ein Zeitarbeitsvertrag von einem klassischen Arbeitsvertrag?

Zeitarbeitsvertrag

Das Das Zeitarbeitsunternehmen ist der rechtliche Arbeitgeber und überlässt die Arbeitnehmenden für einen bestimmten Zeitraum einem anderen Unternehmen, das den eigentlichen Personalbedarf hat. Dabei legt der Entleiher unter anderem die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen fest, während die Zeitarbeitsfirma für die Zahlung von Gehalt und Sozialleistungen sowie die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. 

 

Klassischer Arbeitsvertrag

Bei einer herkömmlichen Festanstellung sind die Arbeitnehmer direkt beim Arbeitgeber angestellt, der auch für alle administrativen Aufgaben wie die Lohnzahlung und die Arbeitsaufgaben verantwortlich ist. Die Beschäftigung erfolgt dauerhaft beim selben Arbeitgeber. Der Arbeitsort ist meist festgelegt und ändert sich nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Versetzung. In einem klassischen Arbeitsverhältnis gibt es in der Regel auch keine Befristung und die Arbeitnehmer bleiben angestellt, bis der Arbeitsvertrag gekündigt wird.

Was ist das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit?

Im Gegensatz zu klassischen Arbeitsverträgen, bei denen die Arbeitnehmer direkt beim Unternehmen angestellt sind, entsteht bei der Zeitarbeit ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen drei Parteien:

  • Zeitarbeitnehmer

  • Zeitarbeitsunternehmen (auch Verleiher oder Personaldienstleister)

  • Einsatzunternehmen (Entleiher oder Kundenunternehmen)

 

Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Verleiher geschlossen. Die tatsächliche Arbeitsleistung erfolgt im Betrieb des Entleihers. Dieses Modell unterscheidet die Zeitarbeit von einer klassischen Festanstellung.

Ist Zeitarbeit besser bezahlt als Festanstellung?

Ob Zeitarbeit besser bezahlt wird als eine Festanstellung hängt von Faktoren wie Branche, Qualifikationen, Region und Tarifbindung ab.

 

In vielen Branchen orientiert sich die Bezahlung an Tarifverträgen der Zeitarbeit. Zusätzlich können Branchenzuschläge, Schichtzulagen oder tarifliche Sonderleistungen gezahlt werden.

Nach spätestens neun Monaten beim gleichen Einsatzunternehmen greift grundsätzlich der gesetzliche Equal-Pay-Anspruch. Dann muss die Vergütung der eines vergleichbaren Stammmitarbeiters entsprechen, sofern keine tariflichen Sonderregelungen gelten.

Was ist der Nachteil bei einer Zeitarbeitsfirma?

Mögliche Nachteile können sein:

  • Wechselnde Einsatzorte

  • Weniger Planungssicherheit bei Einsätzen

  • Unterschiedliche Arbeitsumgebungen

  • Eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten im Einsatzbetrieb

 

Demgegenüber stehen Vorteile wie der schnelle Berufseinstieg, vielfältige Erfahrungen, die Möglichkeit einer späteren Übernahme sowie tarifliche Zusatzleistungen.

Wie lange darf ein Zeitarbeiter in einer Firma maximal bleiben?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer liegt grundsätzlich bei 18 aufeinanderfolgenden Monaten beim selben Entleiher. Tarifverträge oder tarifvertragliche Öffnungsklauseln können hiervon abweichende Regelungen vereinbaren.

Nach Ablauf dieser Frist muss entweder der Einsatz beendet oder eine rechtliche zulässige Alternative gefunden werden.

Entdecke weitere Einblicke rund um Arbeit, Karriere und Trends im Arbeitsmarkt in unserem Blog.

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