Meldestelle der House of HR Germany-Gruppe für den Bereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) möchten auch wir weiterhin verstärkt auf die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten achten. Daher verpflichten wir uns in unserem gruppenweitem Code of Conduct der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG.
Unseren gruppenweiten Code of Conduct finden sie hier.
Unsere gruppenweite Grundsatzerklärung gemäß § 10 LkSG finden Sie hier.


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