
Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit
Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmerüberlassung: Schutz für Arbeitnehmende
Zeitarbeit bietet Unternehmen Flexibilität und ermöglicht es, schnell auf Veränderungen im Personalbedarf zu reagieren. Doch wer Zeitarbeitnehmende beschäftigt, übernimmt auch Verantwortung – zum Beispiel durch die sogenannte Subsidiärhaftung. Sie kann dazu führen, dass Unternehmen für Zahlungen der Zeitarbeitsfirma haften müssen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommt.
Subsidiärhaftung in der Zeitarbeit: das Wichtigste auf einen Blick
- Die Subsidiärhaftung sorgt dafür, dass Zeitarbeitnehmende auch dann abgesichert sind, wenn das Zeitarbeitsunternehmen seine gesetzlichen Zahlungen nicht leisten kann.
- Das Kundenunternehmen haftet für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Beiträge zur Berufsgenossenschaft – und das rückwirkend für bis zu vier Jahre.
- Die Haftung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem die Zeitarbeitnehmenden im Kundenunternehmen tätig waren.
- Durch die Zusammenarbeit mit seriösen Zeitarbeitsfirmen und regelmäßige Kontrollen können Verleiher das Haftungsrisiko minimieren.
Definition: Was bedeutet Subsidiärhaftung?
Die Subsidiärhaftung ist ein rechtliches Prinzip, das vor allem in der Zeitarbeitsbranche eine wichtige Rolle spielt. Sie ist sowohl im Sozialgesetzbuch (§ 28e SGB IV) als auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und legt fest, unter welchen Umständen welche Partei für bestimmte Verpflichtungen haftbar gemacht werden kann.
Grundsätzlich gibt es in der Zeitarbeit drei wichtige Parteien, die zusammenarbeiten:
- Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher): Das Zeitarbeitsunternehmen ist der offizielle Arbeitgeber und für die Zahlung des Lohns sowie alle arbeitsrechtlichen Pflichten verantwortlich.
- Kundenunternehmen (Entleiher): Das Kundenunternehmen leiht sich die Arbeitskraft vom Zeitarbeitsunternehmen aus. Der Entleiher zahlt dafür eine Gebühr an die Zeitarbeitsfirma.
- Zeitarbeitnehmende: Die Zeitarbeitnehmende sind beim Verleiher angestellt, verrichten die tatsächliche Arbeit jedoch beim Entleiher.
Zusammengefasst: Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Arbeitgeber und das Kundenunternehmen der Einsatzort, an dem die Zeitarbeitnehmenden tatsächlich arbeiten.
Subsidiärhaftung bedeutet also, dass das Kundenunternehmen unter bestimmten Bedingungen für die Zahlungen des Zeitarbeitsunternehmens haftet – aber nur, wenn der Personaldienstleister selbst nicht zahlen kann. Das betrifft vor allem Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Normalerweise kümmert sich das Zeitarbeitsunternehmen darum. Wenn es aber insolvent wird oder die Zahlungen nicht leistet, springt das Unternehmen ein, bei dem die Zeitarbeitnehmenden arbeiten. Diese Regelung schützt die Arbeitnehmenden, damit ihre Sozialabgaben und Steuern auch dann gesichert sind, wenn der Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Wann greift die Subsidiärhaftung?
Die Subsidiärhaftung kommt nicht in jedem Fall zum Tragen, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Sie greift immer dann, wenn der Verleiher seine gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Das passiert zum Beispiel, wenn das Zeitarbeitsunternehmen insolvent wird oder der Zahlung von Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommt.
In solchen Fällen können die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft das Kundenunternehmen zur Zahlung auffordern. Grundsätzlich haftet der Entleiher für folgende Beiträge und Abgaben:
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)
- Lohnsteuer
Die Haftung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem die Zeitarbeitnehmenden im Kundenunternehmen eingesetzt sind. Das heißt: Für jede geleistete Arbeitsstunde, in der die Mitarbeitenden im Betrieb tätig waren, kann das Kundenunternehmen im Nachhinein für die oben genannten Beiträge haftbar gemacht werden.
Wichtig zu wissen: Die Ansprüche auf Nachzahlung der Beiträge verjähren in der Regel erst nach vier Jahren. Der Entleiher kann also auch Jahre später noch zur Kasse gebeten werden, falls das Zeitarbeitsunternehmen rückwirkend gesehen nicht gezahlt hat.
Risiken für den Entleiher
Die Subsidiärhaftung bringt für Kundenunternehmen einige Risiken mit sich. Die Regelung gilt dabei für alle Unternehmen und betrifft sowohl kleine Handwerksbetriebe als auch große Industriekonzerne.
- Finanzielles Risiko: Wenn das Zeitarbeitsunternehmen insolvent wird oder seine Beiträge nicht zahlt, kann das Kundenunternehmen zur Begleichung der offenen Zahlungen herangezogen werden. Diese Nachforderungen können sich schnell auf hohe Summen belaufen – insbesondere, wenn mehrere Zeitarbeitnehmende über einen längeren Zeitraum im Einsatz waren.
- Doppelbelastung: Das Kundenunternehmen hat dem Personaldienstleister bereits eine Gebühr für die Arbeitnehmerüberlassung gezahlt. Kommt es zur Subsidiärhaftung, muss der Entleiher die Sozialabgaben und Steuern noch einmal direkt an die Behörden zahlen, obwohl diese Kosten eigentlich schon an den Personaldienstleister überwiesen wurden.
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten steigt das Risiko von Insolvenz in der Zeitarbeitsbranche. Unternehmen sollten daher besonders aufmerksam sein und regelmäßig prüfen, ob ihre Partner wirtschaftlich stabil sind.
So können sich Kundenunternehmen gegen Subsidiärhaftung absichern
Auch wenn die Subsidiärhaftung ein gewisses Risiko für Kundenunternehmen bedeutet, gibt es Möglichkeiten, sich davor zu schützen oder das Risiko zumindest zu verringern.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern
Unternehmen sollten sich regelmäßig sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen lassen. Diese werden von den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft ausgestellt und bestätigen, dass das Zeitarbeitsunternehmen seine Beiträge und Steuern ordnungsgemäß zahlt. Allerdings bieten diese Bescheinigungen keinen Schutz vor der Subsidiärhaftung, sondern zeigen lediglich, dass das Zeitarbeitsunternehmen derzeit seinen Pflichten nachkommt.
Vertragsprüfung und Dokumentation
Die Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung sollten immer sorgfältig geprüft werden – im Idealfall durch Fachanwält:innen oder andere Expert:innen. Außerdem ist die Dokumentation aller Vereinbarungen und Zahlungsflüsse empfehlenswert. Sie dient im Ernstfall als Nachweis.
Frühwarnzeichen erkennen
Warnsignale wie häufige Wechsel der Ansprechpartner:innen, verspätete Gehaltszahlungen oder fehlende Nachweise können auf finanzielle Schwierigkeiten der Zeitarbeitsfirma hindeuten.
Transparente Kommunikation
Eine offene Kommunikation mit dem Zeitarbeitsunternehmen schafft nicht nur Transparenz und Vertrauen, sondern reduziert auch das Risiko von Missverständnissen.
Auswahl seriöser Zeitarbeitsfirmen
Entleiher sollten darauf achten, nur mit seriösen und etablierten Personaldienstleistern zusammenzuarbeiten. Das lässt sich ganz einfach dadurch überprüfen, ob das Unternehmen eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt und wie lange es bereits am Markt tätig ist. Hier hilft außerdem ein kurzer Check der Unternehmensdaten sowie der Bewertungen im Internet, um unseriöse Anbieter frühzeitig zu erkennen.