
Zeitarbeitsvertrag – flexibel & sicher arbeiten
Für Arbeitnehmende kann ein Zeitarbeitsvertrag eine gute Gelegenheit sein, verschiedene Branchen und Arbeitsumfelder kennenzulernen, während Arbeitgeber gezielt temporäre Arbeitskräfte einsetzen können, um kurzfristigen Bedarf zu decken. Doch was genau unterscheidet einen Zeitarbeitsvertrag von einem klassischen Arbeitsvertrag? Gibt es besondere Rechte und Pflichten für Leiharbeitende und Unternehmen? Wir informieren über alle Besonderheiten zu Gehalt, Laufzeit, Kündigung und Co.
Zeitarbeitsvertrag – flexibel & sicher arbeiten
Für Arbeitnehmende kann ein Zeitarbeitsvertrag eine gute Gelegenheit sein, verschiedene Branchen und Arbeitsumfelder kennenzulernen, während Arbeitgeber gezielt temporäre Arbeitskräfte einsetzen können, um kurzfristigen Bedarf zu decken. Doch was genau unterscheidet einen Zeitarbeitsvertrag von einem klassischen Arbeitsvertrag? Gibt es besondere Rechte und Pflichten für Leiharbeitende und Unternehmen? Wir informieren über alle Besonderheiten zu Gehalt, Laufzeit, Kündigung und Co.
Was ist ein Zeitarbeitsvertrag & wie funktioniert er?
Ein Zeitarbeitsvertrag, auch Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannt, ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrags, der bei der Zeitarbeit (Leiharbeit) gilt. Im Gegensatz zu klassischen Arbeitsverträgen, bei denen die Arbeitnehmenden direkt beim Unternehmen angestellt sind, entsteht bei der Zeitarbeit ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen drei Parteien:
- Zeitarbeitnehmende
- Zeitarbeits- bzw. Kundenunternehmen (auch Verleiher oder Personaldienstleister)
- Einsatzunternehmen (Entleiher)
Das Zeitarbeitsunternehmen ist der rechtliche Arbeitgeber und überlässt die Arbeitnehmenden für einen bestimmten Zeitraum einem anderen Unternehmen, das den eigentlichen
Personalbedarf hat. Dabei legt der Entleiher unter anderem die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen fest, während die Zeitarbeitsfirma für die Zahlung von Gehalt und Sozialleistungen sowie die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeitarbeitsverträge sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das grundlegende Rechte wie Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungsschutz im Arbeitsverhältnis sichert.
Was ist der Unterschied zum klassischen Arbeitsvertrag?
Bei einer herkömmlichen Festanstellung sind die Arbeitnehmenden direkt beim Arbeitgeber angestellt, der auch für alle administrativen Aufgaben wie die Lohnzahlung und die Arbeitsaufgaben verantwortlich ist. Die Beschäftigung erfolgt dauerhaft beim selben Arbeitgeber. Der Arbeitsort ist meist festgelegt und ändert sich nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Versetzung. In einem klassischen Arbeitsverhältnis gibt es in der Regel auch keine Befristung und die Arbeitnehmenden bleiben angestellt, bis der Arbeitsvertrag gekündigt wird.
Zeitarbeitsverhältnis: das sind die Vor- & Nachteile
- Einsatz in verschiedenen Unternehmen & Branchen
- Chance auf Übernahme nach erfolgreicher Mitarbeit
- feste Entlohnung & Anspruch auf Sozialleistungen
- keine langfristigen Verpflichtungen
- schneller (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben
- Überbrückung von Personalengpässen & saisonalen Schwankungen
- schneller Zugang zu qualifiziertem Personal
- Zeitarbeit ist in der Regel befristet
- geringere Jobsicherheit
- weniger Zusatzleistungen
- unregelmäßigere Arbeitszeiten
- häufiger Wechsel von Unternehmen & Arbeitsorten
- höherer Einarbeitungsaufwand für Unternehmen
- geringere Mitarbeiterbindung
Zeitarbeitsvertrag – Besonderheiten im Überblick
Ein Zeitarbeitsvertrag unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von einem klassischen Arbeitsvertrag:
Laufzeit & Befristung
Zeitarbeitsverträge sind in der Regel befristet und gelten daher nur für eine bestimmte Dauer. Der Zeitraum hängt dabei von der Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und den Arbeitnehmenden ab. Für gewöhnlich dauert ein Zeitarbeitsvertrag meist mehrere Monate, maximal jedoch 18 Monate. Nach Ablauf der endgültigen Frist müssen die Arbeitnehmenden entweder in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden oder es erfolgt eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten, bevor ein neuer Einsatz beim gleichen Kundenunternehmen beginnen kann. Alternativ ist auch eine Übernahme durch den Entleiher möglich. Diese hängt jedoch vom Bedarf des Unternehmens und der Leistung der Arbeitnehmenden ab. Darüber hinaus enthält ein Zeitarbeitsvertrag auch Angaben zur Dauer der Probezeit.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den vereinbarten Betriebszeiten des Entleihers. In vielen Fällen arbeiten Zeitarbeitende genauso wie fest angestellte Kolleg:innen (regulär z. B. 35 oder 40 Stunden), oft aber auch in Schichtarbeit oder auf Basis von flexiblen Teilzeitmodellen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten im Arbeitsvertrag zur Zeitarbeit auch Regelungen zu Überstunden und Nacht-, Sonn- sowie Feiertagsdiensten vermerkt sein.
Vergütung & Zusatzleistungen
Der Vertrag beinhaltet auch alle wichtigen Regelungen zum Lohn. Die Vergütung orientiert sich in der Regel an den Tarifverträgen oder der jeweiligen Branche, in der die Arbeitnehmenden eingesetzt werden, und ist oft vergleichbar mit denen von fest angestellten Mitarbeitenden. Häufig zahlen Zeitarbeitsfirmen auch Schichtzulagen oder Zuschläge für Mehrarbeit. Zudem haben Zeitarbeitende Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld (soweit im Arbeitsvertrag geregelt). Für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist die Zeitarbeitsfirma zuständig.
Einsatzort & Aufgaben
Der Arbeitsvertrag muss außerdem Angaben zum Einsatzort der Leiharbeitnehmenden enthalten. Je nach aktuellem Personalbedarf sind Zeitarbeitende in mehreren verschiedenen Standorten oder Abteilungen eingesetzt – daher variieren auch die Aufgaben. Diese müssen im Arbeitsvertrag klar und detailliert beschrieben werden.
Kündigung
Kündigungsberechtigt sind nur Zeitarbeitnehmende sowie die Zeitarbeitsfirma. Das Einsatzunternehmen, bei dem die Zeitarbeitenden tätig werden, kann das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Allerdings kann der Entleiher dem Verleiher mitteilen, dass die Zeitarbeitenden nicht mehr benötigt werden. Der Verleiher kann dann die Befristung des Zeitarbeitsverhältnisses anpassen oder die Arbeitnehmenden anderweitig einsetzen. Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag geregelt und orientiert sich an den gesetzlichen Mindestfristen bzw. den vereinbarten Bedingungen. Grundsätzlich haben Zeitarbeitnehmende den gleichen Kündigungsschutz wie andere Angestellte, müssen aber auf die speziellen Fristen, Nachweispflichten und das Dreiecksverhältnis achten.
Überlassungserlaubnis & Co.: spezielle Regelungen bei Zeitarbeitsverträgen
Zeitarbeitsverträge unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften, die sowohl den Schutz der Leiharbeitnehmenden als auch die Rechtssicherheit für Arbeitgeber gewährleisten sollen.
- Überlassungserlaubnis: Das Zeitarbeitsunternehmen muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sein. Ein entsprechender Hinweis sollte im Vertrag zur Leiharbeit enthalten sein.
- Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay): Nach spätestens neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Betrieb haben Zeitarbeitnehmende Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeitende (Tarifverträge können teilweise davon abweichen). Bereits nach dem vierten Monat steigen die Ansprüche schrittweise an (Equal Treatment).
- Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit: Das Einsatzunternehmen ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Zeitarbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehören Unterweisungen, die Bereitstellung von Schutzausrüstung und die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Zeitarbeitsfirma muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz geeignet ist und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Rechte & Pflichten für Zeitarbeitnehmende
Auch im Falle der Arbeitnehmerüberlassung haben Arbeitnehmende zahlreiche Rechte wie den Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn, Sozialleistungen und Urlaub. Gleichzeitig gehen mit dem Zeitarbeitsvertrag bestimmte Pflichten einher:
- Weisungsgebundenheit: Während des Einsatzes im Betrieb müssen Zeitarbeitnehmende den Anweisungen des Einsatzunternehmens folgen.
- Meldepflichten: Änderungen wie Krankheit oder Urlaub sind sowohl der Zeitarbeitsfirma als auch dem Einsatzbetrieb unverzüglich mitzuteilen.
- Verschwiegenheit: Zeitarbeitnehmende sind zur Geheimhaltung betrieblicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet.
Checkliste Zeitarbeitsvertrag: Worauf sollte man achten?
Bevor Arbeitnehmende einen Zeitarbeitsvertrag unterschreiben, sollten sie folgende Punkte sorgfältig prüfen:
- Überlassungserlaubnis: Liegt eine gültige Erlaubnis des Zeitarbeitsunternehmens vor?
- Vertragsparteien & Einsatzorte: Sind alle Parteien und mögliche Einsatzorte klar benannt?
- Tätigkeitsbeschreibung: Sind Aufgaben und Verantwortungsbereiche eindeutig beschrieben?
- Vergütung & Zuschläge: Sind Lohn, Zuschläge und Sonderzahlungen transparent geregelt?
- Urlaubsanspruch & Sozialleistungen: Wie sind Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialleistungen geregelt?
- Kündigungsfristen & Probezeit: Sind diese klar und nachvollziehbar festgelegt?
- Equal Pay: Ist der Anspruch auf Gleichbehandlung nach neun Monaten Einsatz im Vertrag erwähnt?
- Tarifbindung: Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
Tipp: Arbeitnehmende sollten sich den Vertrag zur Zeitarbeit vorab aushändigen lassen und sich ausreichend Zeit für die Prüfung nehmen. Im Zweifel hilft eine Beratung durch den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine unabhängige Beratungsstelle.