Auch in der Zeitarbeit besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und gegebenenfalls nach tariflichen Vereinbarungen. Je nach Arbeitsvertrag können Regelungen zur Anzahl der Urlaubstage, zur Antragstellung und zu Sonderfällen wie dem Urlaubsanspruch in der Probezeit abweichen. Besonderheiten ergeben sich vor allem durch das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen, Einsatzbetrieb und Zeitarbeitnehmer.
Im Artikel erläutern wir, welche gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen gelten, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird und worauf du beim Urlaubsantrag in der Zeitarbeit achten solltest.
Wie viele gesetzliche Urlaubstage hat man bei Zeitarbeit?
Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist gesetzlich geregelt und gilt, unabhängig von Branche und Einsatzgebiet, auch für Zeitarbeitnehmer. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
- Mind. 20 Urlaubstage:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Zeitarbeiter einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis ein ganzes Jahr oder nur wenige Monate umfasst.
- 24 Urlaubstage:
- Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich der gesetzliche Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Wie viele Urlaubstage im Einzelfall also für dich als Arbeitnehmer gelten, hängt von der individuellen Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab. Wer in Teilzeit arbeitet oder nicht zu Jahresbeginn startet, hat anteilig Anspruch auf Urlaub.
Bleibt der Urlaubsanspruch bestehen bei Einsatzwechsel?
Bei einem Wechsel zwischen verschiedenen Einsatzbetrieben bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – auch dann, wenn sich die Wochenarbeitszeit zwischenzeitlich ändert.
Wann hat ein Zeitarbeiter Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub?
Nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Vor Ablauf dieser Zeit besteht nur ein anteiliger Anspruch: pro vollem Beschäftigungsmonat jeweils ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Diese Regelung gilt auch für Zeitarbeitnehmer während der Probezeit. Zeitarbeitsfirmen müssen diese Vorgaben einhalten.
Hinweis: Die rechtssichere Dokumentation im Arbeitsvertrag schafft Klarheit für alle Beteiligten – insbesondere für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsätzen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte auch der Jahresurlaub angegeben werden.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit?
Hinweis: Zum 01.01.2026 ist ein neuer GVP-Tarifvertrag in Kraft getreten. Dieser ersetzt die bisherigen BAP- sowie iGZ-Tarifverträge. Es wurde ein Großteil daraus ins neue gemeinsame DGB/GVP-Tarifwerk übernommen.
Neben dem gesetzlichen Mindesturlaub gelten in der Zeitarbeit häufig tarifliche Zusatzregelungen, etwa im Rahmen des Zeitarbeit-Tarifvertrags für Urlaub.
Wie auch schon in den beiden Tarifwerken BAP/DGB und der IGZ/DGB gibt es eine gestaffelte Erhöhung der Urlaubstage je nach Betriebszugehörigkeit.
- Im 1. Jahr: 25 Urlaubstage
- Im 2. und 3. Jahr: 27 Urlaubstage
- Ab dem 4. Jahr: 30 Urlaubstage
Die genaue Anzahl der Urlaubstage in der Zeitarbeit hängt davon ab, wie lange das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen bereits besteht – unabhängig davon, bei welchen Einsatzbetrieben die Tätigkeit erfolgt. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsbeginns beim Personaldienstleister.
Die Regelungen orientieren sich an einer Fünf-Tage-Woche. Bei abweichenden Arbeitszeitmodellen erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Wie viel Urlaub dir genau zusteht, richtet sich dann nach deinen tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Welcher Tarifvertrag gilt in der Zeitarbeit?
Welcher Tarifvertrag gilt, ist im Arbeitsvertrag geregelt und hängt davon ab, welchem Verband die Zeitarbeitsfirma angehört.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit während der Probezeit?
Auch während der Probezeit besteht in der Zeitarbeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub – allerdings anteilig. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung erhalten Arbeitnehmer ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Ein voller Urlaubsanspruch besteht laut Bundesurlaubsgesetz erst nach sechs Monaten ununterbrochener Tätigkeit.
In tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen – etwa GVP-Tarifvertrag – kann der Urlaubsanspruch bereits im ersten Jahr über dem gesetzlichen Mindestmaß liegen. Bei durchgehender Tätigkeit steigen die Ansprüche oft mit jedem weiteren Jahr. Ob dieser Anspruch auch während der Probezeit voll nutzbar ist, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und der internen Regelung des Zeitarbeitsunternehmens ab.
Wie viele Urlaubstage in Zeitarbeit bei unterbrochener Beschäftigung?
Der Anspruch auf Urlaub verfällt bei der Zeitarbeit nicht automatisch, wenn zwischen zwei Einsätzen eine Nichtbeschäftigung entsteht – etwa durch kurzfristig ausbleibende Aufträge. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis während der Unterbrechung formal weiter besteht. Urlaubstage bleiben in diesem Fall erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Wie läuft die Urlaubsbeantragung in der Zeitarbeit ab?
Wer in der Zeitarbeit Urlaub beantragen möchte, muss sich zunächst immer direkt an das Zeitarbeitsunternehmen wenden – nicht an den Einsatzbetrieb. Das bedeutet: Den Urlaubsantrag reichst du direkt bei der Zeitarbeitsfirma ein, die auch über Genehmigung oder Ablehnung entscheidet. In der Praxis ist eine enge Abstimmung mit dem Einsatzunternehmen dennoch üblich. Schließlich muss sichergestellt sein, dass der Personaleinsatz während der geplanten Urlaubszeit gesichert ist. Zeitarbeitsunternehmen stimmen sich daher in der Regel mit dem jeweiligen Betrieb ab, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Tipp: Wer seinen Urlaub frühzeitig einreicht, kann Engpässe im Betrieb und Konflikte bei der Planung vermeiden
Wie reiche ich meinen Urlaubsantrag in der Zeitarbeit ein?
Je nach Personaldienstleister kann der Antrag digital, schriftlich oder über ein firmeneigenes Tool gestellt werden. In jedem Fall sollten die Urlaubszeiten frühzeitig angekündigt werden – insbesondere bei längeren Einsätzen, geplanten Betriebsferien oder saisonalen Auftragsspitzen.
Wichtig: Auch wenn Mitarbeiter regelmäßig in einem bestimmten Unternehmen tätig sind, bleibt das Zeitarbeitsunternehmen rechtlich für die Urlaubsverwaltung verantwortlich. Das gilt auch für die Ausstellung von Resturlaubsbescheinigungen oder die Abrechnung des Urlaubsentgelts.
Wer zahlt Urlaub bei Arbeitnehmerüberlassung?
Während des Urlaubs besteht Anspruch auf die sogenannte Urlaubsvergütung, also die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bzw. das Zeitarbeitsunternehmen.
Wie wird Urlaub bei Zeitarbeit berechnet?
Die Berechnung des Urlaubsentgelts in der Zeitarbeit erfolgt gemäß § 11 des Bundesurlaubsgesetzes. Maßgeblich ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.
In die Berechnung fließen neben dem Grundlohn auch regelmäßig gezahlte Zuschläge ein – etwa für Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagseinsätze. Unregelmäßige oder einmalige Zahlungen bleiben unberücksichtigt. Für Zeiten mit Kurzarbeit oder unbezahltem Urlaub gelten gesonderte Regelungen.
Außerdem gut zu wissen:
- In tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen können zusätzlich Ansprüche auf Urlaubsgeld bestehen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Im GVP-Tarifvertrag ist das Urlaubsgeld jedoch fest verankert und wird zusätzlich zum regulären Urlaubsentgelt gezahlt.
- Zeitarbeitsfirmen sind verpflichtet, die Vergütung transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Einsatzbetrieb für mehrere Wochen oder nur für ein paar Tage im Jahr besetzt wird. Auch Urlaube, die sich über Jahresgrenzen hinweg erstrecken, müssen dabei korrekt abgerechnet werden.
FAQ zum Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit
Was ist das Bundesurlaubsgesetz?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Es sieht bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr vor. Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich der gesetzliche Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Haben Leiharbeiter Anspruch auf Urlaub?
Auch in der Zeitarbeit besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und gegebenenfalls nach tariflichen Vereinbarungen (z.B. GVP-Tarifwerk). Je nach Arbeitsvertrag können Regelungen zur Anzahl der Urlaubstage, zur Antragstellung und zu Sonderfällen wie dem Urlaubsanspruch in der Probezeit abweichen. Besonderheiten ergeben sich vor allem durch das Dreiecksverhältnis zwischen Personaldienstleister bzw. Zeitarbeitsunternehmen, Einsatzbetrieb und Zeitarbeitern.