Was muss man beachten, wenn man als Student arbeitet?

Ein Studentenjob ist für viele eine gute Möglichkeit, Geld zu verdienen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig gibt es klare Regeln, die du beachten solltest. Dazu gehören vor allem Arbeitszeit, Beschäftigungsart und steuerliche Aspekte.

Wie viele Stunden darf man als Student arbeiten?

Während des Semesters gilt in der Regel die 20-Stunden-Regel. Das bedeutet, dass du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten solltest, um weiterhin als Student zu gelten.

Diese Grenze ist wichtig für deinen Status bei der Sozialversicherung. Wenn du regelmäßig mehr arbeitest, kannst du als Arbeitnehmer eingestuft werden und verlierst bestimmte Vorteile.

In den Semesterferien darfst du in vielen Fällen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Werkstudentenjob?

Ein Minijob und ein Werkstudentenjob unterscheiden sich vor allem in Verdienst, Arbeitszeit und Sozialversicherung.

Kriterium Minijob Werkstudentenjob
Verdienstgrenze Eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze von aktuell 538 Euro im Monat. Hier gibt es keine feste monatliche Verdienstgrenze.
Arbeitszeit im Semester Der Job ist oft flexibel, aber auch auf ein geringeres Einkommen begrenzt. Entscheidend ist, dass du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, damit dein Studentenstatus erhalten bleibt.
Sozialversicherung Solange du unter dieser Grenze bleibst, fallen für dich in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Du bist meist weiterhin über deine Familie oder studentisch versichert. Du bist in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, musst aber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Ausrichtung Minijobs sind oft einfache Nebenjobs. Werkstudentenstellen häufig fachlich zu deinem Studium passen und dir praktische Erfahrung für deinen späteren Beruf vermitteln.

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen Verdienstgrenze von aktuell 538 Euro im Monat. Solange du unter dieser Grenze bleibst, fallen für dich in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Du bist meist weiterhin über deine Familie oder studentisch versichert. Der Job ist oft flexibel, aber auch auf ein geringeres Einkommen begrenzt.

Ein Werkstudentenjob ist für Studierende gedacht, die regelmäßig mehr arbeiten und verdienen möchten. Hier gibt es keine feste monatliche Verdienstgrenze. Entscheidend ist, dass du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, damit dein Studentenstatus erhalten bleibt.

Beim Werkstudentenjob gelten andere Regeln bei den Sozialabgaben. Du bist in der Regel von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, musst aber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dadurch verdienst du mehr als im Minijob, hast aber auch etwas höhere Abzüge.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Ausrichtung. Minijobs sind oft einfache Nebenjobs, während Werkstudentenstellen häufig fachlich zu deinem Studium passen und dir praktische Erfahrung für deinen späteren Beruf vermitteln.

Welche Variante besser ist, hängt davon ab, ob du eher flexibel etwas dazuverdienen möchtest oder gezielt Berufserfahrung sammeln und mehr verdienen willst.

Ab wann wird man steuerpflichtig?

Auch als Student hängt die Steuerpflicht vom Einkommen ab. Entscheidend ist der jährliche Grundfreibetrag.

Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du in der Regel keine Einkommensteuer zahlen. Sobald dein Einkommen darüber liegt, wird der darüber hinausgehende Betrag versteuert.

Bei einem Minijob wird die Steuer häufig pauschal vom Arbeitgeber übernommen. Bei einem Werkstudentenjob wird dein Einkommen regulär versteuert. Zu viel gezahlte Steuern kannst du dir über eine Steuererklärung zurückholen.

Checkliste: Studentenjob richtig einordnen

Prüfe vor oder während deines Studentenjobs folgende Punkte:

  • Du arbeitest während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche
  • Du weißt, ob dein Job ein Minijob oder Werkstudentenjob ist
  • Dein Verdienst passt zu den geltenden Grenzen
  • Du kennst die Einkommensgrenze für die Steuerpflicht
  • Du weißt, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt
  • Dein Job lässt sich mit deinem Studium vereinbaren

Ein Job neben dem Studium kann sich lohnen.

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