Wann steht mir Sonderurlaub zu?
Sonderurlaub ist für besondere Lebenssituationen gedacht, in denen du kurzfristig nicht arbeiten kannst. Dabei geht es nicht um Erholung, sondern um wichtige persönliche Ereignisse. Entscheidend ist, ob ein Anspruch besteht und wie dieser geregelt ist.
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Sonderurlaub?
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn ein persönlicher Anlass vorliegt, der dich an der Arbeit hindert.
Typische Fälle sind die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Todesfall in der Familie. Auch ein Umzug aus beruflichen Gründen kann darunter fallen.
Die gesetzliche Grundlage ist § 616 BGB. Dieser regelt, dass Arbeitnehmer:innen für eine kurze Zeit bezahlt freigestellt werden können, wenn ein persönlicher Grund vorliegt.
Ob dieser Anspruch gilt, hängt zusätzlich vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Dort kann Sonderurlaub geregelt oder ausgeschlossen sein.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zu?
Die Anzahl der Tage ist nicht einheitlich festgelegt. Sie richtet sich nach dem Anlass und nach den Regelungen im Unternehmen.
In vielen Fällen wird für die eigene Hochzeit ein Tag gewährt. Bei der Geburt eines Kindes oder beim Tod eines nahen Angehörigen sind häufig ein bis zwei Tage üblich.
Die genaue Dauer ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Muss mein Arbeitgeber Sonderurlaub immer genehmigen?
Eine Genehmigung ist nur dann verpflichtend, wenn ein rechtlicher Anspruch besteht.
Wenn sich der Anspruch aus § 616 BGB ergibt und im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber dich in der Regel freistellen.
Liegt kein Anspruch vor, entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall. In diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige Regelung.
Die Frage, wann Sonderurlaub genehmigt wird, hängt daher vom Anlass und von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
👉 Genehmigung ist vor allem dann erforderlich, wenn ein rechtlicher Anspruch besteht.
Checkliste: Sonderurlaub richtig einordnen
Prüfe bei einem konkreten Anlass folgende Punkte:
- Es liegt ein wichtiger persönlicher Grund vor
- Der Anlass erfordert eine kurzfristige Abwesenheit von der Arbeit
- Dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthält Regelungen zum Sonderurlaub
- § 616 BGB ist im Vertrag nicht ausgeschlossen
- Du kennst die mögliche Dauer des Sonderurlaubs im Unternehmen
- Du hast deinen Arbeitgeber rechtzeitig informiert
- Du hast geklärt, ob es sich um einen Anspruch oder eine freiwillige Regelung handelt