Zwei Personen sitzen an einem Tisch, während ein Lebenslauf besprochen wird; im Hintergrund liegt ein Laptop.

Subsidiär­haftung

in der Zeitarbeit

Zeitarbeit bietet Unternehmen Flexibilität und ermöglicht es, schnell auf Veränderungen im Personalbedarf zu reagieren. Doch wer Zeitarbeiter beschäftigt, übernimmt auch Verantwortung – zum Beispiel durch die sogenannte Subsidiärhaftung. Sie kann dazu führen, dass Unternehmen für Zahlungen der Zeitarbeitsfirma haften müssen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommt.

In diesem Artikel erläutern wir, wann Kundenunternehmen in der Zeitarbeit für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern haften, welche Risiken bestehen und wie sich diese durch die Wahl eines zuverlässigen Personaldienstleisters deutlich reduzieren lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Subsidiärhaftung sorgt dafür, dass Zeitarbeiter auch dann abgesichert sind, wenn das Zeitarbeitsunternehmen seine gesetzlichen Zahlungen nicht leisten kann.

  • Das Kundenunternehmen haftet für Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Beiträge zur Berufsgenossenschaft und das rückwirkend für bis zu vier Jahre.

  • Die Haftung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem der Zeitarbeiter im Kundenunternehmen tätig waren.

  • Durch Zusammenarbeit mit seriösen Zeitarbeitsfirmen und regelmäßige Kontrollen können Verleiher das Haftungsrisiko minimieren.

Was ist Subsidiärhaftung in der Arbeitnehmer­überlassung?

Subsidiärhaftung ist ein gesetzlicher Schutzmechanismus in der Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung. Sie ist sowohl im Sozialgesetzbuch (§ 28e SGB IV) als auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und legt fest, unter welchen Umständen welche Partei für bestimmte Verpflichtungen haftbar gemacht werden kann. 

Kann ein Personaldienstleister bestimmte gesetzliche Zahlungen nicht (mehr) leisten, kann das Einsatzunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dafür haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Was bedeutet subsidiär haften?

Subsidiärhaftung bedeutet also, dass das Kundenunternehmen unter bestimmten Bedingungen für die Zahlungen des Zeitarbeitsunternehmens haftet, aber nur, wenn der Personaldienstleister selbst nicht zahlen kann.

Das betrifft:

  • Sozialversicherungsbeiträge,

  • die Lohnsteuer,

  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

 

Normalerweise kümmert sich das Zeitarbeitsunternehmen darum. Wenn es aber insolvent wird oder die Zahlungen nicht leistet, springt das Unternehmen ein, bei dem die Zeitarbeiter arbeiten. Diese Regelung schützt die Arbeitnehmer, damit ihre Sozialabgaben und Steuern auch dann gesichert sind, wenn der Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Wann greift die Subsidiärhaftung?

Die Subsidiärhaftung kommt nicht in jedem Fall zum Tragen, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Sie greift immer dann, wenn der Verleiher seine gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Das passiert zum Beispiel, wenn das Zeitarbeitsunternehmen insolvent wird oder der Zahlung von Gehalt und Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommt.

In solchen Fällen können die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft das Kundenunternehmen zur Zahlung auffordern. Grundsätzlich haftet der Entleiher für folgende Beiträge und Abgaben:

  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)

  • Lohnsteuer

 

Die Haftung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem die Zeitarbeiter im Kundenunternehmen eingesetzt sind. Das heißt: Für jede geleistete Arbeitsstunde, in der die Mitarbeiter im Betrieb tätig waren, kann das Kundenunternehmen im Nachhinein für die oben genannten Beiträge haftbar gemacht werden. 

Wann verjähren die Ansprüche auf Nachzahlung der Beiträge?

Die Ansprüche auf Nachzahlung der Beiträge verjähren in der Regel erst nach vier Jahren. Der Entleiher kann also auch Jahre später noch zur Kasse gebeten werden, falls das Zeitarbeitsunternehmen rückwirkend gesehen nicht gezahlt hat.

Welche Risiken hat Subsidiärhaftung für den Entleiher?

Die Subsidiärhaftung bringt für Kundenunternehmen einige Risiken mit sich. Die Regelung gilt dabei für alle Unternehmen und betrifft sowohl kleine Handwerksbetriebe als auch große Industriekonzerne.

Finanzielles Risiko:

Wenn das Zeitarbeitsunternehmen insolvent wird oder seine Beiträge nicht zahlt, kann das Kundenunternehmen zur Begleichung der offenen Zahlungen herangezogen werden. Diese Nachforderungen können sich schnell auf hohe Summen belaufen – insbesondere, wenn mehrere Zeitarbeiter über einen längeren Zeitraum im Einsatz waren.

Doppelbelastung:

Das Kundenunternehmen hat dem Personaldienstleister bereits eine Gebühr für die Arbeitnehmerüberlassung gezahlt. Kommt es zur Subsidiärhaftung, muss der Entleiher die Sozialabgaben und Steuern noch einmal direkt an die Behörden zahlen, obwohl diese Kosten eigentlich schon an den Personaldienstleister überwiesen wurden.

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten steigt das Risiko von Insolvenz in der Zeitarbeitsbranche. Unternehmen sollten daher besonders aufmerksam sein und regelmäßig prüfen, ob ihre Partner wirtschaftlich stabil sind.

Wie können sich Kundenunternehmen gegen Subsidiärhaftung absichern?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern

Unternehmen sollten sich regelmäßig sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen lassen. Diese werden von den Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft ausgestellt und bestätigen, dass das Zeitarbeitsunternehmen seine Beiträge und Steuern ordnungsgemäß zahlt. Allerdings bieten diese Bescheinigungen keinen Schutz vor der Subsidiärhaftung, sondern zeigen lediglich, dass das Zeitarbeitsunternehmen derzeit seinen Pflichten nachkommt.

Vertragsprüfung und Dokumentation

Die Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung sollten immer sorgfältig geprüft werden – im Idealfall durch Fachanwälte oder andere Experten. Außerdem ist die Dokumentation aller Vereinbarungen und Zahlungsflüsse empfehlenswert. Sie dient im Ernstfall als Nachweis.

Frühwarnzeichen erkennen

Warnsignale wie häufige Wechsel der Ansprechpartner, verspätete Gehaltszahlungen oder fehlende Nachweise können auf finanzielle Schwierigkeiten der Zeitarbeitsfirma hindeuten.

Transparente Kommunikation

Eine offene Kommunikation mit dem Zeitarbeitsunternehmen schafft nicht nur Transparenz und Vertrauen, sondern reduziert auch das Risiko von Missverständnissen.

Auswahl seriöser Zeitarbeitsfirmen

Entleiher sollten darauf achten, nur mit seriösen und etablierten Personaldienstleistern zusammenzuarbeiten. Das lässt sich ganz einfach dadurch überprüfen, ob das Unternehmen eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt und wie lange es bereits am Markt tätig ist. Hier hilft außerdem ein kurzer Check der Unternehmensdaten sowie der Bewertungen im Internet, um unseriöse Anbieter frühzeitig zu erkennen.

Fazit zur Subisdiärhaftung

Auch wenn die Subsidiärhaftung ein gewisses Risiko für Kundenunternehmen bedeutet, können Unternehmen sich davor schützen oder das Risiko zumindest verringern, indem sie mit wirtschaftlich stabilen und seriösen Personaldienstleistern zusammenarbeiten sowie regelmäßige Compliance-Prüfungen durchführen.

Warum die Wahl des richtigen Personaldienstleisters entscheidend ist

Die Subsidiärhaftung lässt sich gesetzlich nicht ausschließen. Umso wichtiger ist die Wahl eines zuverlässigen Personaldienstleisters. Unternehmen sollten auf finanzielle Stabilität, transparente Prozesse und eine nachweislich rechtskonforme Arbeitnehmerüberlassung achten. Ein erfahrener Partner hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und die Zusammenarbeit langfristig sicher zu gestalten. Dabei spielen regelmäßige Nachweise über abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und eine offene Kommunikation eine entscheidende Rolle.

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FAQ zur Subsidiärhaftung

Wer haftet bei Zeitarbeit?

Zunächst haftet der Personaldienstleister als Arbeitgeber. Kommt dieser seinen Verpflichtungen nicht nach, kann das Kundenunternehmen in Anspruch genommen werden.

Welche Beiträge sind von der Subsidiärhaftung betroffen?

Betroffen sind Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge und Lohnsteuerforderungen.

Welche Risiken entstehen für Unternehmen?

Wenn der Personaldienstleister seine gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann das Kundenunternehmen für den Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung haften.

Welche Folgen hat die Insolvenz eines Personaldienstleisters?

Offene Sozialabgaben können auf das Kundenunternehmen übergehen. Dadurch entstehen möglicherweise teilweise erhebliche finanzielle Nachforderungen.

Was sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

Sie bestätigen, dass Sozialversicherungsbeiträge und weitere Abgaben ordnungsgemäß gemeldet bzw. entrichtet wurden.

Welche Parteien arbeiten in der Zeitarbeit zusammenarbeiten?

  • Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher):
    • Das Zeitarbeitsunternehmen ist der offizielle Arbeitgeber und für die Zahlung des Lohns sowie alle arbeitsrechtlichen Pflichten verantwortlich.
  • Kundenunternehmen (Entleiher):
    • Das Kundenunternehmen leiht sich die Arbeitskraft vom Zeitarbeitsunternehmen aus. Der Entleiher zahlt dafür eine Gebühr an die Zeitarbeitsfirma.

  • Zeitarbeiter:
    • Die Zeitarbeiter sind beim Verleiher angestellt, verrichten die tatsächliche Arbeit jedoch beim Entleiher.

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